![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Rat der Stadt stellt einstimmig den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan, Vermögensplan und den Finanzplan des Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2005 in der Fassung des vorgelegten
Entwurfes fest. Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig, dass ein negatives Jahresergebnis (Verlust) bis zu einem Betrag von
300.000 € durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird. Eine Ausfertigung der
Feststellungsseite ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des
Rates als Anlage beizufügen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |