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Der Rat überträgt einstimmig der Werkleitung bzw. dem Bürgermeister versuchsweise für die Dauer eines Jahres die Ermächtigung zur Vergabe aller nach der Betriebssatzung im Werksausschuss zu beschließenden Auftragsvergaben unter den in der Vorlage näher erläuterten Voraussetzungen. Alle abweichenden Regelungen in den Vorschriften zur Vergabe von Aufträgen in der Stadt Wermelskirchen (z.B. DA für das Vergabewesen, Zuständigkeitsordnung, Betriebssatzung SAW, u.a.) finden für die Zeit dieses Pilotversuches keine Anwendung. Nach Ablauf des Jahres ist über die Ergebnisse und Erfahrungen zu berichten, und über eine Weiterführung bzw. Ausdehnung zu beraten. |
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