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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hebt den vorhandenen Baubeschluss vom 12.12.2016 zur Fortführung des Radweges im Bereich Zenshäuschen auf. Die Vorzugsvariante wurde aktuell im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Absatz 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz hinreichend überprüft. Die Verwaltung wird daraufhin beauftragt, die Planung und die Baumaßnahme zur Fortführung des Radweges im Bereich Zenshäuschen auf Grundlage der konkretisierten Planung durchzuführen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig. |
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