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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hebt den vorhandenen Baubeschluss vom 12.12.2016 zur Fortführung des Radweges im Bereich Zenshäuschen auf. Die Vorzugsvariante wurde aktuell im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Absatz 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz hinreichend überprüft. Die Verwaltung wird daraufhin beauftragt, die Planung und die Baumaßnahme zur Fortführung des Radweges im Bereich Zenshäuschen auf Grundlage der konkretisierten Planung durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr und der Rat der Stadt haben in ihren Sitzungen am 28.11.2016 und 12.12.2016 den Baubeschluss zur Fortführung bzw. des teilweisen Lückenschlusses des Panorama-Radweges Balkantrasse gefasst.
Zu einer Schließung der Lücke zwischen den Straßen „Am Wasserturm“ und Zenshäuschen“ wurden im Zuge der Vorentwurfsplanung durch das Tiefbauamt der Stadt Wermelskirchen Varianten aufgestellt und betrachtet. Andere Varianten sind ohne Grunderwerb und Zustimmung der Anlieger nicht möglich. Eine Zustimmung konnte allerdings nicht herbeigeführt werden.
Die Vorzugsvariante beinhaltet den Anschluss an die Straße Zenzhäuschen zwischen der Hausnummer 2 und dem gegenüberliegenden Garagengebäude, wobei die Belange aller Nutzer in Betracht gezogen werden.
Gegen den Baubeschluss haben Anwohner der Straße Zenshäuschen am 24.02.2018 vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt. Das Gericht hat festgestellt, dass die neueste Rechtsprechung (Urteil es Oberverwaltungsgerichts NRW vom 11.04.2018) auch für Baumaßnahmen dieser Art eine Prüfung gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) vorsieht.
Die Belange der Anlieger und der Umwelt sind zwar im Rahmen der Planung berücksichtigt worden, allerdings wurde keine formelle Prüfung nach UVPG vorgenommen. Um der nunmehr geänderten Rechtslage zu entsprechen, hat die Verwaltung zwischenzeitlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung der Vorzugsvariante gem. § 7 Absatz 1 UVPG vorgenommen.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung hat festgestellt, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Klima/Luft, Landschaft, Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kulturgüter und sonstiger Sachgüter sowie Flächen zu verzeichnen sind. Es werden keine wesentlichen Beeinträchtigungen der Qualitäts- oder Schutzkriterien durch das Vorhaben des geplanten Radwegs erheblich oder nachhaltig erwartet.
Die Baukosten trägt der Landesbetrieb Straßen.NRW (angelehnt an die bisherige Abwicklung des vorhandenen Panorama-Radwegs Balkantrasse). Hierzu wurde in 2017 eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb abgeschlossen.
Anlage/n: - Planungsvariante - Umweltverträglichkeitsprüfung - Artenschutzprüfung - Schalltechnische Bewertung
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