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Fragen der Ausschussmitglieder werden von der Verwaltung beantwortet.
MdR Herr Randolph Schmidt (CDU) regt eine Änderung des § 3 sowie eine Änderung des § 8 Abs. 4 an. Der Vorschlagstext ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Vorschlagstext:
§ 3 Anzeigepflichtige Sondernutzung (erlaubnisfreie Sondernutzung)
Abs. h) keine Streichung (Außengastronomie)
„Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken aufgestellt werden (Außengastronomie).“
+ entsprechend Streichung in Anlage B
§ 8 Abs. 4 Werbeanlagen
Hier: Untersagung von Werbeanlagen auf Telegrafenstraße, Kölner Straße, etc.
Formulierungsvorschlag: „Ausgenommen sind örtlich ansässige gemeinnützige Vereine sowie lokale Institutionen (z.B. Seniorenbeirat), die dem Wohl der Stadtgesellschaft verpflichtet sind und nicht-gewerbliche Veranstaltungen durchführen“.
Zu § 3: Der Vorsitzende MdR Herr Bernhard Schulte (SPD) lässt über die Erhebung von Gebühren für die Außengastronomie abstimmen. Der Beschluss erfolgt mehrheitlich mit 11 Nein-Stimmen (4 CDU, 3 WNK UWG, 1 FDP, 1 Grüne, 1 Büfo, 1 FÜR) gegen 3 Ja-Stimmen (3 SPD).
Zu § 8 Abs. 4 Auf Nachfrage des Vorsitzenden MdR Herrn Bernhard Schulte (SPD) sind sich die Ausschussmitglieder darüber einig, dass dieser Vorschlag von der Verwaltung eingearbeitet werden soll.
Die Verwaltung sagt eine Überarbeitung der Satzung zu und wird diese dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr erneut zur Beratung vorlegen. |
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