Auszug - Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - vom....  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Mo, 11.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0015/2019 Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - vom....
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Christoph, Karina
 
Beschluss


Fragen der Ausschussmitglieder werden von der Verwaltung beantwortet.

 

MdR Herr Randolph Schmidt (CDU) regt eine Änderung des § 3 sowie eine Änderung des § 8 Abs. 4 an. Der Vorschlagstext ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Vorschlagstext:

 

§ 3 Anzeigepflichtige Sondernutzung (erlaubnisfreie Sondernutzung)

 

Abs. h) keine Streichung (Außengastronomie)

 

Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken aufgestellt werden (Außengastronomie).“

 

+ entsprechend Streichung in Anlage B

 

§ 8 Abs. 4 Werbeanlagen

 

Hier: Untersagung von Werbeanlagen auf Telegrafenstraße, Kölner Straße, etc.

 

Formulierungsvorschlag:

Ausgenommen sind örtlich ansässige gemeinnützige Vereine sowie lokale Institutionen (z.B. Seniorenbeirat), die dem Wohl der Stadtgesellschaft verpflichtet sind und nicht-gewerbliche Veranstaltungen durchführen“.

 

Zu § 3:

Der Vorsitzende MdR Herr Bernhard Schulte (SPD) lässt über die Erhebung von Gebühren für die Außengastronomie abstimmen.

Der Beschluss erfolgt mehrheitlich mit 11 Nein-Stimmen (4 CDU, 3 WNK UWG, 1 FDP, 1 Grüne, 1 Büfo, 1 FÜR) gegen 3 Ja-Stimmen (3 SPD).

 

Zu § 8 Abs. 4

Auf Nachfrage des Vorsitzenden MdR Herrn Bernhard Schulte (SPD) sind sich die Ausschussmitglieder darüber einig, dass dieser Vorschlag von der Verwaltung eingearbeitet werden soll.

 

Die Verwaltung sagt eine Überarbeitung der Satzung zu und wird diese dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr erneut zur Beratung vorlegen.