Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, in Neubaugebieten gestalterische Festsetzungen zur Ausgestaltung der Vorgärten im Bebauungsplan aufzunehmen, wobei je nach Lage im Stadtgebiet und den vorherrschenden örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall zu entscheiden ist, wie die textlichen Festsetzungen auszugestalten sind.
Der Beschluss erfolgt mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen (3 SPD, 3 WNK UWG, 1 FDP, 1 Grüne) gegen 5 Nein-Stimmen (4 CDU, 1 FÜR) und 1 Enthaltung (Büfo). |
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