Auszug - Anregung des Bergischen Naturschutzvereins e.V. vom 22.11.2018 gem. § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:24 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0290/2018 Anregung des Bergischen Naturschutzvereins e.V. vom 22.11.2018 gem. § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Beschluss


Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt werden durch Herrn Beigeordneten Thomas Marner beantwortet.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, in Neubaugebieten gestalterische Festsetzungen zur Ausgestaltung der Vorgärten im Bebauungsplan aufzunehmen, wobei je nach Lage im Stadtgebiet und den vorherrschenden örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall zu entscheiden ist, wie die textlichen Festsetzungen auszugestalten sind.

 

Der Beschluss erfolgt mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen (4 CDU, 3 SPD, 3 WNK UWG, 1 FDP, 1 BM) und gegen 4 Nein-Stimmen (1 CDU, 1 Büfo, 1 FÜR, 1 Herr Karl Springer).