Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Satzung zur Korrektur der 1. Nachtragssatzung vom 31.07.2018 zur Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern in Wermelskirchen vom 12.12.2012.
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