![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Rat der Stadt beschließt einmütig mit 6 Enthaltungen (5 Bündnis 90/Die Grünen, Herr Rainer Schneider), den Geltungsbereich der 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Industriegebiet Elbringhausen" und den Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" zu ändern und die Verfahren einzuleiten. Die neuen Geltungsbereiche sind den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen. Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |