Auszug - 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern in Wermelskirchen vom 12.12.2012
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern in Wermelskirchen vom 12.12.2012.