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a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, die Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.
b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen und der zugehörigen Begründung zuzustimmen. Der Beschluss erfolgt einstimmig.
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