Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"; a) Aufstellungsbeschluss b) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

 
 
32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:44 Anlass: Sitzung
Raum: Feuer- und Rettungswache, Unterrichtsraum 1.OG
Ort: 42929 Wermelskirchen, Vorm Eickerberg 2a
0079/2019 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen";
a) Aufstellungsbeschluss
b) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
 
Beschluss


Herr Tancu Mahmout, Büro VDH, Erkelenz, stellt den Ausschussmitgliedern anhand einer PowerPoint-Psentation den aktuellen Sachstand vor. Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet.

 

Zum Thema Kreisverkehr erläutert Herr Marcus Baumgarten, Edeka Rhein-Ruhr, dass Edeka  nach wie vor zu ihrem Wort steht und  eine Kostenbeteiligung zusagt. Dies wird vom Ausschuss ausdrücklich begrüßt. Die gemeinsamen Gespräche dazu müssen noch geführt werden. 

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden MdR Herrn Bernhard Schulte (SPD) bekräftigen alle Ausschussmitglieder ausdrücklich den Wunsch, dass die Verwaltung das Verfahren einschließlich der Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen gemäß Baugesetzbuch und Bundesnaturschutzgesetz weiterhrt.

 

 

Beschluss:

 

a) 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, das               Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

b)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage des vorgestellten Entwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.