Auszug - Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Wermelskirchen   

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Feuer- und Rettungswache, Unterrichtsraum 1.OG
Ort: 42929 Wermelskirchen, Vorm Eickerberg 2a
0060/2019 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Feldmann, Arne
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Feldmann, Arne
 
Beschluss


 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Wermelskirchen die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Wermelskirchen in der der Beschlussvorlage beigefügten Fassung zu beschließen.