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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst und die Zusammenfassung der Festsetzung zur Kenntnis. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, das Einvernehmen gem. § 12 Abs. 3 Rettungsgesetz NW mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Träger des Rettungsdienstes festzustellen.
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