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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“ gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallell dazu sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.
Der Beschluss erfolgt mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen (3 CDU, 3 SPD, 1 FDP, 1 Büfo, 1 Grüne, 1 FÜR) und 2 Enthaltungen (WNK UWG).
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