Auszug - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 "Neuer Loches-Platz"; Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB  

 
 
33. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 27.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 16:34 Anlass: Sondersitzung
Raum: Mehrzweckhalle Dabringhausen
Ort: 42929 Wermelskirchen, An der Mehrzweckhalle 1
0084/2019 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 "Neuer Loches-Platz";
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
 
Beschluss


Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“ gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallell dazu sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.

 

Der Beschluss erfolgt mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen (3 CDU, 3 SPD, 1 FDP, 1 Büfo, 1 Grüne,

1 FÜR) und 2 Enthaltungen (WNK UWG).