Vorlage - 0084/2019  

 
 
Betreff: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 "Neuer Loches-Platz";
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
27.05.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
27.05.2019 
33. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 01 - Planzeichnung vorhabenbezogener Bebauungsplan  
Anlage 02 - Planzeichnung Vorhaben- und Erschließungsplan  
Anlage 03 - Begründung Teil A - Allgemeiner Teil  
Anlage 04 - Begründung Teil B - Umweltbericht  
Anlage 05 - Erläuterungen zum Vorhaben- und Erschließungsplan  
Anlage 06 - Artenschutzprüfung Stufe I  
Anlage 07 - Verkehrliche Stellungnahme  
Anlage 08 - Schallgutachten  
Anlage 09 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis - 2019-03-27  
Anlage 10 - Stellungnahme Straßen-NRW Regionalniederlassung Rhein-Berg - 2019-03-28  
Anlage 11 - Stellungnahme Person 1 (anonymisiert) - 26-03-2019  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“ gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.

 


 

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Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.10.2017 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“ gefasst (Vorlage 0161/2017).

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 24.09.2018 wurde der Vorentwurf des Neubauprojekts / des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom Architekten des Vorhabenträgers vorgestellt. Der Ausschuss hat die Verwaltung daraufhin einstimmig beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) durchzuführen (Vorlage 0176/2018).

 

Ende 2018 / Anfang 2019 wurden seitens des Vorhabenträgers verschiedene Gutachten / Fachbeiträge (u.a. Schallgutachten, verkehrliche Stellungnahme, Umweltbericht) er- bzw. fertiggestellt, die Bestandteil der o.g. frühzeitigen Beteiligung werden sollten.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in Form einer Auslegung im Bürgerzentrum vom 14.03. bis zum 29.03.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 28.02.2019 frühzeitig beteiligt; ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 29.03.2019 eingeräumt.

 

Im Rahmen der TÖB-Beteiligung gingen insgesamt acht Stellungnahmen ein, davon zwei mit abwägungsrelevanten Hinweisen, Anregungen oder Bedenken. Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde lediglich eine abwägungsrelevante Stellungnahme eingereicht.

 

Die Hinweise und Anregungen des Rheinisch-Bergischen Kreises konnten bereits überwiegend durch Aufnahme in die textlichen Festsetzungen oder die Begründung Berücksichtigung finden. Ähnliches gilt für die Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen.NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg. Die eigentliche Abwägung der Stellungnahmen erfolgt aber erst nach erfolgter Offenlage / TÖB-Beteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB.

 

Die Stellungnahme der Privatperson beschäftigt sich vorrangig mit den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Gebäude Eich 4b-d. So wird u.a. gefordert, dass die Wohn- und Lebensqualität für die in der Eich 4d lebenden Menschen höchste Priorität bei der Bebauungsplanung haben muss. Des Weiteren wird bemängelt, dass künftig ein Anfahren der Gebäude Eich 4b-d nicht mehr möglich sein werde und Stellplätze vor dem Haus entfallen.

Diese Anregungen und Bedenken fanden bei der bisherigen Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs keine Berücksichtigung. Dies ist zum einen darin begründet, dass die Nutzung Wohnen im Kerngebiet eine eher nachgeordnete Rolle spielt (Wohnen ist nur dann allgemein zulässig, wenn ein Bebauungsplan dies explizit zulässt) und zum anderen darin, dass die Anfahrmöglichkeit eines Gebäudes nicht Voraussetzung ist für eine hinreichende Erschließung. Das Grundstück wird laut Bebauungsplanentwurf über eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußgängerbereich) fußläufig erschlossen. Dies ist übrigens bereits im Bebauungsplan Nr. 70 „Loches-Platz“, der seit 2005 rechtkräftig ist und der nun aufgehoben werden soll, der Fall. Eine Änderung des Planungsrechts ergibt sich diesbezüglich also nicht.

Vor den Häusern Eich 4b-d befinden sich zudem keine privaten oder öffentlichen Stellplätze. Die betreffende Fläche ist überwiegend mit einem eingeschränkten Halteverbot versehen.

Die eigentliche Behandlung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen findet erst im Rahmen der Abwägung nach Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und der parallelen Beteiligung der TÖB gem. § 4 (2) BauGB statt.

 

Der Vorhabenträger hat inzwischen die überarbeiteten Versionen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 88 „Loches-Platz“ einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung mit Umweltbericht und allen notwendigen Gutachten und Fachbeiträgen vorgelegt.

 

Gegenüber dem Planungsstand zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB hat sich eine wesentliche Änderung an der Projektplanung ergeben: Auf Anregung der zukünftigen Mieter Hit und Norma wurde versucht, die verkehrliche Anbindung an den Brückenweg zu optimieren. Auf Grund der Konzentration der Zufahrten (ober- und unterirdische Stellplätze und Anlieferverkehr) an einer Stelle waren Optimierungen jedoch kaum möglich. Es wurde daher eine Alternative entwickelt, bei der die Zu-/Abfahrt der oberirdischen Stellplätze ca. 35 m Richtung Eich verschoben wurde.

 

Diese Variante wiese jedoch den Nachteil erhöhten Parksuchverkehrs auf dem Brückenweg auf, da Verkehrsteilnehmer/innen, die auf den zunächst angefahrenen oberirdischen Stellplätzen keine Parkmöglichkeit finden, über den Brückenweg in die Tiefgarage fahren müssten.

 

Um diesen Nachteil zu kompensieren, schlägt der Vorhabenträger vor, die neue Zufahrt zum oberirdischen Parkplatz von Brückenweg aus gut sichtbar mit einer Rot/Grün-Schaltung zu versehen. Somit würden - sobald der oberirdische Parkplatz komplett besetzt ist - Fahrzeuge automatisch zur Tiefgarage weitergeleitet und entsprechend keine zusätzlichen Belastungen des Brückenwegs durch Parksuchverkehr hervorgerufen.

 

Mit dieser Erschließungsvariante sind sowohl die künftigen Mieter als auch der Vorhabenträger einverstanden. Seitens der Verwaltung wird die Variante aus fachlicher Sicht ebenfalls begrüßt, da sich eine erhebliche Entzerrung der ursprünglich geplanten Anbindung des Areals an den Brückenweg ergibt. Das Vorsehen einer Ampel mit Rot/Grün-Schaltung soll durch eine entsprechende Vereinbarung im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gewährleistet werden.

 

Aufgrund der Verschiebung der Zufahrt zum oberirdischen Parkplatz ergibt sich die Notwendigkeit, die Stellplatzaufteilung in Teilbereichen zu ändern.

 

Auf Grundlage des überarbeiteten Entwurfs kann nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB in Form einer einmonatigen Offenlage erfolgen. Parallel hierzu sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB zu beteiligen.

 

Angestrebt wird ein Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan in der Oktobersitzung des Rates.
 

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Anlage/n:

 

Anlage 01 - Planzeichnung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 *)

Anlage 02 - Planzeichnung Vorhaben- und Erschließungsplan *)

Anlage 03 - Begründung Teil A - Allgemeiner Teil 

Anlage 04 - Begründung Teil B - Umweltbericht

Anlage 05 - Erläuterungen zum Vorhaben- und Erschließungsplan

Anlage 06 - Artenschutzprüfung - Stufe I **)

Anlage 07 - Verkehrliche Stellungnahme **)

Anlage 08 - Schallgutachten **)

Anlage 09 - Stellungnahme des Rheinisch-Bergischen Kreises v. 27.03.2019

Anlage 10 - Stellungnahme Straßen.NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg v. 28.03.2019

Anlage 11 - Stellungnahme Person 1 (anonymisiert) vom 26.03.2019

 

             *)    analog nur als Verkleinerung auf DIN-A 4 in schwarz/weiß

 **)    Anlagen nur digital


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Anlage 01 - Planzeichnung vorhabenbezogener Bebauungsplan (2472 KB)      
Anlage 8 2 Anlage 02 - Planzeichnung Vorhaben- und Erschließungsplan (4490 KB)      
Anlage 9 3 Anlage 03 - Begründung Teil A - Allgemeiner Teil (1184 KB)      
Anlage 1 4 Anlage 04 - Begründung Teil B - Umweltbericht (1506 KB)      
Anlage 10 5 Anlage 05 - Erläuterungen zum Vorhaben- und Erschließungsplan (35 KB)      
Anlage 2 6 Anlage 06 - Artenschutzprüfung Stufe I (1937 KB)      
Anlage 11 7 Anlage 07 - Verkehrliche Stellungnahme (6666 KB)      
Anlage 4 8 Anlage 08 - Schallgutachten (13009 KB)      
Anlage 5 9 Anlage 09 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis - 2019-03-27 (51 KB)      
Anlage 6 10 Anlage 10 - Stellungnahme Straßen-NRW Regionalniederlassung Rhein-Berg - 2019-03-28 (71 KB)      
Anlage 7 11 Anlage 11 - Stellungnahme Person 1 (anonymisiert) - 26-03-2019 (39 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: