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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 70 „Loches-Platz“ gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Montas öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig. |
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