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a) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen. b) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
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