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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 70 „Loches-Platz“ gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.
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