Auszug - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 "Neuer Loches-Platz"; Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:53 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckhalle Dabringhausen
Ort: 42929 Wermelskirchen, An der Mehrzweckhalle 1
0084/2019 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 "Neuer Loches-Platz";
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
 
Beschluss


 

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 6 Enthaltungen (WNKUWG Freie Wähler), den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“ gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.