![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 6 Enthaltungen (WNKUWG Freie Wähler), den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“ gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |