![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Rat der Stadt nimmt einstimmig die Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst und die Zusammenfassung der Festsetzung zur Kenntnis. Der Rat der Stadt stellt einstimmig das Einvernehmen gem. § 12 Abs. 3 Rettungsgesetz NW mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Träger des Rettungsdienstes fest.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |