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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Ostringhausen“ einschließlich Begründung und Artenschutzprüfung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen. Die 4. Änderung soll gemäß § 13 Baugesetzbuch im Wege des vereinfachten Verfahrens erfolgen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
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