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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Ostringhausen“ einschließlich Begründung und Artenschutzprüfung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen. Die 4. Änderung soll gemäß § 13 Baugesetzbuch im Wege des vereinfachten Verfahrens erfolgen. Sachverhalt: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 27.05.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 Ostringhausen gefasst (0080/2019). Ziel des Planverfahrens ist es, das Baufenster maßvoll zu vergrößern und um ca. 7m in Richtung Süden zu verschieben. Das Maß der baulichen Nutzung wird entsprechend der Vorhabenplanung angepasst. Das beabsichtigte Bauvorhaben soll nach den Maßgaben des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden. Dies wird in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen und ergänzend im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags geregelt.
Das Planungsbüro Zimmermann, Köln, hat zwischenzeitlich den Bebauungsplanentwurf einschließlich textlicher Festsetzungen und zugehöriger Begründung erarbeitet. Ebenso haben die an der Planung beteiligten Ingenieurbüros Ihre Gutachten vorgelegt: Die Artenschutzvorprüfung (Stufe 1) wurde von dem Ingenieurbüro Haacken Landschaftsarchitektur, Solingen, erstellt, die Bodenuntersuchung zur Versickerung des Niederschlagswassers vom Büro Fülling beratende Ingenieure, Remscheid, und das schalltechnische Gutachten von Graner & Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach.
Wie in der Beschlussvorlage 0080/2019 dargestellt, soll die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen werden. Insofern kann der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und vorliegender Gutachten jetzt öffentlich ausgelegt werden; parallel dazu sind die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange einzuholen. Somit kann der Rat der Stadt jetzt den Offenlagebeschluss fassen (s. Beschlussvorschlag).
Anlage/n: * Anlage nur digital ** Anlage gedruckt, verkleinert auf DIN A4, in schwarz/weiß
Anlage 1 Lage im Stadtgebiet Anlage 2 Geltungsbereich der 4. Änd. des B´Plans Nr. 48 Ostringhausen Anlage 3 Bebauungsplanentwurf: Planzeichnung und Textfestsetzungen ** Anlage 4 Begründung zum Planentwurf Anlage 5 Artenschutzprüfung, ASP, Stufe 1 (Büro Haacken) * Anlage 6 Versickerung Niederschlagswasser (Büro Fülling) * Anlage 7 Schalltechnisches Gutachten (Büro Graner & Partner) *
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