Vorlage - 0116/2019  

 
 
Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 "Ostringhausen" im vereinfachten Verfahren:
Beschluss zur Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden (Offenlage)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
24.06.2019 
34. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
08.07.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
1_Lage im Stadtgebiet  
2_Geltungsbereich_4-Änd_BP-48  
3_Entwurf_Planzeichnung_Textfestsetzungen  
4_Begründung  
5_Artenschutzprüfung_28-12-18  
6_Versickerung_Niederschlagswasser_04-02-19  
7_Schalltechnisches Gutachten_mit Anlagen_15-01-19  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Ostringhausen“ einschließlich Begründung und Artenschutzprüfung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen. Die 4. Änderung soll gemäß § 13 Baugesetzbuch im Wege des vereinfachten Verfahrens erfolgen.
 

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Sachverhalt:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 27.05.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 Ostringhausen gefasst (0080/2019).

Ziel des Planverfahrens ist es, das Baufenster maßvoll zu vergrößern und um ca. 7m in  Richtung Süden zu verschieben. Das Maß der baulichen Nutzung wird entsprechend der Vorhabenplanung angepasst.

Das beabsichtigte Bauvorhaben soll nach den Maßgaben des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden. Dies wird in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen und ergänzend im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags geregelt.

 

Das Planungsbüro Zimmermann, Köln, hat zwischenzeitlich den Bebauungsplanentwurf einschließlich textlicher Festsetzungen und zugehöriger Begründung erarbeitet.

Ebenso haben die an der Planung beteiligten Ingenieurbüros Ihre Gutachten vorgelegt:

Die Artenschutzvorprüfung (Stufe 1) wurde von dem Ingenieurbüro Haacken Landschaftsarchitektur, Solingen, erstellt, die Bodenuntersuchung zur Versickerung des Niederschlagswassers vom Büro Fülling beratende Ingenieure, Remscheid, und das schalltechnische Gutachten von Graner & Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach.

 

Wie in der Beschlussvorlage 0080/2019 dargestellt, soll die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen werden. Insofern kann der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und vorliegender Gutachten jetzt öffentlich ausgelegt werden; parallel dazu sind die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange einzuholen.

Somit kann der Rat der Stadt jetzt den Offenlagebeschluss fassen (s. Beschlussvorschlag).

 

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Anlage/n:   * Anlage nur digital  ** Anlage gedruckt, verkleinert auf DIN A4, in schwarz/weiß

 

Anlage 1 Lage im Stadtgebiet

Anlage 2 Geltungsbereich der 4. Änd. des B´Plans Nr. 48 Ostringhausen

Anlage 3 Bebauungsplanentwurf: Planzeichnung und Textfestsetzungen **

Anlage 4 Begründung zum Planentwurf 

Anlage 5 Artenschutzprüfung, ASP, Stufe 1 (Büro Haacken)  *

Anlage 6 Versickerung Niederschlagswasser (Büro Fülling)  *

Anlage 7 Schalltechnisches Gutachten (Büro Graner & Partner)  *
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_Lage im Stadtgebiet (695 KB)      
Anlage 2 2 2_Geltungsbereich_4-Änd_BP-48 (694 KB)      
Anlage 3 3 3_Entwurf_Planzeichnung_Textfestsetzungen (805 KB)      
Anlage 4 4 4_Begründung (952 KB)      
Anlage 5 5 5_Artenschutzprüfung_28-12-18 (2272 KB)      
Anlage 6 6 6_Versickerung_Niederschlagswasser_04-02-19 (501 KB)      
Anlage 7 7 7_Schalltechnisches Gutachten_mit Anlagen_15-01-19 (1010 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: