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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig: - gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Wermelskirchen vom 02.05.2019. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 335.115.172,84 €, die Summe der Erträge auf 85.957.097,29 € und die Summe der Aufwendungen auf 96.457.463,84 €.
- gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.500.366,55 € durch eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken. Der Betrag der Allgemeinen Rücklage zum 01.01.2017 verringert sich somit auf 94.436.802,71 €.
- gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung zu erteilen.
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