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Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Entwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Meisenweg" einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.
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