A) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. DA 14 "Meisenweg" zu erweitern und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erneuern. Die Abgrenzung des Bebauungsplangebiets ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 13: Geltungsbereich Bebauungsplan, Mai 2019).
B) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. DA 14 "Meisenweg" einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.
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