Auszug - 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 "Ostringhausen" im vereinfachten Verfahren: Beschluss zur Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden (Offenlage)   

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckhalle Dabringhausen
Ort: 42929 Wermelskirchen, An der Mehrzweckhalle 1
0116/2019 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 "Ostringhausen" im vereinfachten Verfahren:
Beschluss zur Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden (Offenlage)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Beschluss


 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Ostringhausen“ einschließlich Begründung und Artenschutzprüfung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen. Die 4. Änderung soll gemäß § 13 Baugesetzbuch im Wege des vereinfachten Verfahrens erfolgen.