Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Stadt Rösrath zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckhalle Dabringhausen
Ort: 42929 Wermelskirchen, An der Mehrzweckhalle 1
0123/2019-1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Stadt Rösrath zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
0123/2019
Federführend:Amt für Soziales und Inklusion Bearbeiter/-in: Dehnen, Tanja
 
Beschluss


 

Der Rat stimmt einstimmig der im Entwurf der Beschlussvorlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Stadt Rösrath zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zu.