Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Stadt Rösrath zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Der Rat stimmt einstimmig der im Entwurf der Beschlussvorlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Stadt Rösrath zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zu.