Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c BauGB der Stadt Wermelskirchen zu beschließen.
Eine Ausfertigung des Entwurfs der Neufassung der Satzung mit den angepassten Satzungsänderungen ist dem Original Niederschrift als Anlage beizufügen.
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