a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, die Abwägung der zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 "Ostringhausen" vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise, wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt, vorzunehmen.
b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 "Ostringhausen" gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen und der zugehörigen Begründung zuzustimmen.
Die Beschlüsse erfolgen einstimmig.
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