Auszug - Einrichtung eines Fassadenprogramms für die Innenstadt von Wermelskirchen auf der Grundlage von Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden und von Frei- und Gartenflächen - Bestandteil des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 23.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0151/2019 Einrichtung eines Fassadenprogramms für die Innenstadt von Wermelskirchen auf der Grundlage von Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden und von Frei- und Gartenflächen - Bestandteil des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Daniela Zache
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Zache, Daniela
 
Beschluss


Die Ausschussmitglieder nehmen den Vortrag von Frau Jutta Gruß-Rinck zur Kenntnis und ihre Fragen werden von Frau Gruß-Rinck und der Verwaltung beantwortet.

 

Mehrere Fraktionen weisen darauf hin, dass dennoch an der Erstellung der Gestaltungssatzungen festgehalten werden soll.

 

A

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die "Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden und Frei- und Gartenflächen in der Innenstadt von Wermelskirchen" in der Fassung vom 23.09.2019 zu beschließen.

 

B

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die Beratung und Entscheidung über die Mittelfreigabe durch ein zu konstituierendes Gremium "Wermelskirchen Innenstadt" zu beschließen. Dieses setzt sich zusammen aus:

-  der Politik (aus jeder Fraktion je ein/e VertreterIn oder dessen/ deren StellvertreterIn)

und in beratender Funktion

-  einem/er VertreterIn der Verwaltung

entweder der Unteren Denkmalbehörde

oder des Amts für Stadtentwicklung

-  einem/er VertreterIn des beauftragten Büros.

 

C

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Städtebauförderprogramms STEP 2020 zu stellen.

 

Die Beschlüsse erfolgen einstimmig.

 

Der Amtsleiter des Amtes für Stadtentwicklung, Herr Florian Leßke bittet die Fraktionen, bis Ende Oktober 2019 die Mitglieder und Vertreter für das Gremium "Wermelskirchen Innenstadt" zu benennen.