Auszug - Einrichtung eines Verfügungsfonds für die Innenstadt von Wermelskirchen auf der Grundlage von Richtlinien zur Gewährung von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds - Bestandteil des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) WermelskirchenInnenstadt 2030  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 23.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0152/2019 Einrichtung eines Verfügungsfonds für die Innenstadt von Wermelskirchen auf der Grundlage von Richtlinien zur Gewährung von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds - Bestandteil des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Daniela Zache
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Zache, Daniela
 
Beschluss


Die Ausschussmitglieder nehmen den Vortrag von Herrn André Westendorf zur Kenntnis.

 

A

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die „Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds in der Innenstadt von Wermelskirchen“ in der Fassung vom 23.09.2019 zu beschließen.

 

B

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die Beratung und Entscheidung über die Mittelfreigabe durch ein zu konstituierendes Gremium „Wermelskirchen Innenstadt“ zu beschließen. Dieses setzt sich zusammen aus:

- der Politik (aus jeder Fraktion je ein/e VertreterIn oder dessen/ deren StellvertreterIn)

und in beratender Funktion

- einem/er VertreterIn der Verwaltung
entweder der Unteren Denkmalbehörde
oder des Amts für Stadtentwicklung

- einem/er VertreterIn des beauftragten Büros

Herr Leßke weist darauf hin, dass es sich zweckmäßigerweise um dasselbe Gremium handeln sollte, das sich auch mit dem Fassadenprogramm beschäftigt.

 

C

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Städtebauförderprogramms STEP 2020 zu stellen.

 

Die Beschlüsse erfolgen einstimmig.