Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Zahlung eines Vorschusses an den "Schwimmverein Dabringhausen e.V." für den Neubau eines Kleinkinderbeckens  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0140/2019 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung;
Zahlung eines Vorschusses an den "Schwimmverein Dabringhausen e.V." für den Neubau eines Kleinkinderbeckens
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Beschluss


 

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Dringlichkeitsentscheidung vom 22.07.2019, mit welcher der Bürgermeister mit einem weiteren Mitglied des Rates der Stadt die Gewährung eines Vorschusses in Höhe von 15.000 € an den „Schwimmverein Dabringhausen e.V.“ beschlossen hat. Der Vorschuss wird mit dem laufenden Zuschuss der nächsten drei Jahre jeweils in Höhe von jeweils 5.000 € verrechnet.