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a) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Abwägung der zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 "Ostringhausen" vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise, wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt, vorzunehmen.
b) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 "Ostringhausen" gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
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