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a) Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die „Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds in der Innenstadt von Wermelskirchen“ in der Fassung vom 23.09.2019.
b) Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, die Beratung und Entscheidung über die Mittelfreigabe durch ein zu konstituierendes Gremium „Wermelskirchen Innenstadt“. Dieses setzt sich zusammen aus: - der Politik (aus jeder Fraktion je ein/e VertreterIn oder dessen/ deren StellvertreterIn) und in beratender Funktion - einem/er VertreterIn der Verwaltung - einem/er VertreterIn des beauftragten Büros
c) Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Städtebauförderprogramms STEP 2020 zu stellen. Aus der Politik mit je einem Vertreter oder dessen Stellvertreter jeder Fraktion
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