Auszug - Einrichtung eines Verfügungsfonds für die Innenstadt von Wermelskirchen auf der Grundlage von Richtlinien zur Gewährung von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds - Bestandteil des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) WermelskirchenInnenstadt 2030  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0152/2019 Einrichtung eines Verfügungsfonds für die Innenstadt von Wermelskirchen auf der Grundlage von Richtlinien zur Gewährung von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds - Bestandteil des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Daniela Zache
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Zache, Daniela
 
Beschluss


 

 

 

 

a)

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die „Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds in der Innenstadt von Wermelskirchen“ in der Fassung vom 23.09.2019.

 

b)

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, die Beratung und Entscheidung über die Mittelfreigabe durch ein zu konstituierendes Gremium „Wermelskirchen Innenstadt“. Dieses setzt sich zusammen aus:

- der Politik (aus jeder Fraktion je ein/e VertreterIn oder dessen/ deren StellvertreterIn)

und in beratender Funktion

- einem/er VertreterIn der Verwaltung
entweder der Unteren Denkmalbehörde
oder des Amts für Stadtentwicklung

- einem/er VertreterIn des beauftragten Büros

 

c)

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Städtebauförderprogramms STEP 2020 zu stellen.

Aus der Politik mit je einem Vertreter oder dessen Stellvertreter jeder Fraktion