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Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c BauGB der Stadt Wermelskirchen.
Eine Ausfertigung des Entwurfs der Neufassung der Satzung mit den angepassten Satzungsänderungen ist dieser Vorlage beigefügt.
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