Frau Ludwig-Schieffers erläutert die
Vorlage und hebt die Änderungen durch das neue Gesetz hervor. Besonderes Augenmerk liegt jetzt auf
den Punkten “Bildung und Erziehung”. Die Neuregelung soll helfen,
Erwerbstätigkeit und Erziehung bzw. Versorgung in Einklang zu bringen. Auch ist
der Förderauftrag im Gesetz jetzt sehr differenziert beschrieben. Weiter ist
neu, dass auch in den Ferienzeiten die Betreuung durch das Jugendamt
sicherzustellen ist, sei es in einer Tageseinrichtung oder über die
Tagespflege. In der Tagespflege § 23 KJHG beziehen sich die Änderungen
insbesondere auf die fachliche Beratung und die Qualifizierung der
Tagespflegepersonen. Weiter ist hinzugekommen, dass für die Pflege nicht nur
eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, sondern auch ein angemessener Beitrag
zur Altersvorsorge und zur Unfallversicherung. Die Höhe der Geldleistung setzt
jedoch wie bisher der Träger fest. Frau Ludwig-Schieffers erklärt weiter, dass
die Verwaltung der Umsetzung bisher insoweit nachgekommen ist, als der Bedarf durch eine Erhebung abgefragt
wurde. Desweiteren werden die Richtlinien zur Tagespflege bis zur nächsten
Sitzung überarbeitet und die Neuerungen berücksichtigt. Es wird weiterhin ein Ausbauprogramm - zur
Deckung des tatsächlichen Bedarfs - bis
2010 geben, welches jährlich neu beschlossen wird. Von den versandten 939
Fragebögen zur Bedarfsermittlung, wurden 143 zurückgesandt, welche Bedarf
anmelden für ihre meist ab 2-jährigen Kinder. Davon entfallen etwa 85 % auf
Doppelverdiener, 9 % auf Alleinerziehende und 6% auf in anderen Maßnahmen
befindliche Eltern. Ein Bedarfs- und Maßnahmenplan wird vom Jugendamt bis Mitte
des Jahres vorgelegt. Der Jugendhilfeauschuss nimmt den
Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. |
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