Auszug - Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.02.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0313/2005 Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG)
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Ludwig-Schieffers
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Ludwig-Schieffers erläutert die Vorlage und hebt die Änderungen durch das neue Gesetz hervor

Frau Ludwig-Schieffers erläutert die Vorlage und hebt die Änderungen durch das neue Gesetz hervor.

Besonderes Augenmerk liegt jetzt auf den Punkten “Bildung und Erziehung”. Die Neuregelung soll helfen, Erwerbstätigkeit und Erziehung bzw. Versorgung in Einklang zu bringen. Auch ist der Förderauftrag im Gesetz jetzt sehr differenziert beschrieben. Weiter ist neu, dass auch in den Ferienzeiten die Betreuung durch das Jugendamt sicherzustellen ist, sei es in einer Tageseinrichtung oder über die Tagespflege. In der Tagespflege § 23 KJHG beziehen sich die Änderungen insbesondere auf die fachliche Beratung und die Qualifizierung der Tagespflegepersonen. Weiter ist hinzugekommen, dass für die Pflege nicht nur eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, sondern auch ein angemessener Beitrag zur Altersvorsorge und zur Unfallversicherung. Die Höhe der Geldleistung setzt jedoch wie bisher der Träger fest. Frau Ludwig-Schieffers erklärt weiter, dass die Verwaltung der Umsetzung bisher insoweit nachgekommen ist, als  der Bedarf durch eine Erhebung abgefragt wurde. Desweiteren werden die Richtlinien zur Tagespflege bis zur nächsten Sitzung überarbeitet und die Neuerungen berücksichtigt.  Es wird weiterhin ein Ausbauprogramm - zur Deckung des tatsächlichen Bedarfs -  bis 2010 geben, welches jährlich neu beschlossen wird. Von den versandten 939 Fragebögen zur Bedarfsermittlung, wurden 143 zurückgesandt, welche Bedarf anmelden für ihre meist ab 2-jährigen Kinder. Davon entfallen etwa 85 % auf Doppelverdiener, 9 % auf Alleinerziehende und 6% auf in anderen Maßnahmen befindliche Eltern. Ein Bedarfs- und Maßnahmenplan wird vom Jugendamt bis Mitte des Jahres vorgelegt.

Der Jugendhilfeauschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Frau Ludwig-Schieffers erläutert die Vorlage und hebt die Änderungen durch das neue Gesetz hervor