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Frau Frank erklärt die Notwendigkeit der Mädchenberatung. Fragen werden beantwortet.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Förderung der Finanzierung der Mädchenberatung gemäß § 28 SGB VII aus kommunalen Mitteln - beginnend ab 01.01.2020 - zunächst auf zwei Jahre befristet zu bewilligen. |
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