Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, die Förderung der Finanzierung der Mädchenberatung gemäß § 28 SGB VII aus kommunalen Mitteln beginnend ab 01.01.2020 zunächst auf zwei Jahre befristet aufzunehmen.
Sachverhalt: Das Angebot der Mädchenberatung stellt eine sinnvolle Ergänzung aller bisherigen Angebote der Beratung und Prävention gemäß § 28 SGB VIII in Wermelskirchen und dar.
Um das Angebot für die Mädchen niederschwellig zu gestalten, soll in Wermelskirchen und in Burscheid alternierend Mädchenberatung angeboten werden. Dadurch lässt sich sicherstellen, dass die Mädchen zeitnah und problemlos in ihrem sozialen Umfeld oder bei Bedarf kurzfristig auch mit dem ÖPNV in die Beratung kommen können.
Die Mädchenberatungsstelle widmet sich ausnahmslos der speziellen Situation und den Problemen von jungen und heranwachsenden Mädchen und bietet diesen und deren Vertrauenspersonen umfassende psychosoziale Lebensberatung unter der Berücksichtigung des weiblichen Lebenszusammenhangs an. Die spezifische Sozialisation von Mädchen, ihre Rollenzuschreibung, ihr Stellenwert in der Gesellschaft, verschiedene Formen von Gewalterfahrungen haben Auswirkungen auf die Entwicklung und das Selbstbild von jungen und heranwachsenden Mädchen und können deren gesunde Entwicklung beeinträchtigen oder/und zur Ausbildung psychosomatischer Krankheitsbilder führen.
Die Mädchenberatungsstelle beantragt die Finanzierung von 80 % ihrer Kosten – welche bisher überwiegend durch Spenden realisiert wurde – durch die öffentlichen Träger innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises. Die übrigen 20% bleiben eigenfinanziert.
Leichlingen und Rösrath haben sich gegen das Angebot der Mädchenberatung entschieden, wohingegen die übrigen Kommunen des RBK das Angebot der Mädchenberatung für sinnvoll und notwendig erachten.
Die Finanzierung ist insoweit entsprechend mit angepasst worden. Statt der bisher beabsichtigten 1,0-Stelle wird noch ein 0,8-Stellenumfang berücksichtigt, wovon 70% der Personalkosten auf die Beratungsleistungen, 10% auf Leitung und die verbleibenden Kosten auf Sachkosten entfallen würden. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen insgesamt 65.658 €.
Hiervon übernimmt der Träger selbst 20 % (= 13.131 €). Der Rest (80 % = 52.526 €) soll durch die kommunalen Träger finanziert werden.
Abzüglich des 25 %-Anteils für den Anteil Gesundheitshilfe (13.131 €), verbleiben 39.395 €, die über die Jugendhilfe zu finanzieren sind.
Übersicht über die Kostenverteilung:
Es soll eine auf zwei Jahre befristete Vereinbarung mit Verlängerungsoption mit dem Träger beginnend ab dem 01.01.2020 abgeschlossen werden.
Im zweiten Maßnahmenjahr soll die Notwendigkeit des Beratungsangebotes evaluiert und die Ergebnisse vorgestellt werden. Über die Verlängerungsoption wird erst nach Vorlage der Ergebnisse entschieden.
Anlage/n:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||