Auszug - Plangebiet "Hinter dem Hofe": a) Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses für die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes b) Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 85 c) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0192/2019 Plangebiet "Hinter dem Hofe":
a) Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses für die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes
b) Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 85
c) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Becker, Marion
 
Beschluss


a)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, den Geltungsbereich für die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen „Hinter dem Hofe“ zu ändern und den Aufstellungsbeschluss entsprechend zu erneuern. Der neue Geltungsbereich ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Planzeichnung (Anlage 1) zu ersehen.

 

b)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, den Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 85 „Hinter dem Hofe“ zu ändern und den Aufstellungsbeschluss entsprechend zu erneuern. Der neue Geltungsbereich ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Planzeichnung (Anlage 2) zu ersehen.

 

c)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt die Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB zu beauftragen, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

 

Die Beschlüsse erfolgen einstimmig.