Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich für die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen „Hinter dem Hofe“ zu ändern und den Aufstellungsbeschluss entsprechend zu erneuern. Der neue Geltungsbereich ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Planzeichnung (Anlage 1) zu ersehen.
b) Der Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 85 „Hinter dem Hofe“ zu ändern und den Aufstellungsbeschluss entsprechend zu erneuern. Der neue Geltungsbereich ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Planzeichnung (Anlage 2) zu ersehen.
c) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 31.03.2014 die Einleitung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Hinter dem Hofe“ beschlossen. Die Aufstellung der Bauleitpläne dient dem städtebaulichen Ziel auf den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen Gewerbeflächen zu entwickeln.
zu a): Im Rahmen der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen Flächen, die bisher als landwirtschaftliche Flächen dargestellt sind, als gewerbliche Flächen ausgewiesen werden (s. Anlage 1). Das Konzept des Bebauungsplans Nr. 85 „Hinter dem Hofe“, der im Parallelverfahren aufgestellt wird, sieht auf Teilen der gemäß Aufstellungsbeschluss vom 31.03.2014 im Geltungsbereich der 39. Flächennutzungsplanänderung liegenden Flächen jedoch keine gewerbliche Nutzung vor. Stattdessen ist im Bebauungsplan eine Festsetzung als Flächen für die Landwirtschaft, auf denen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durchgeführt werden sollen, vorgesehen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist für diese Teilflächen daher nicht notwendig.
Die entsprechenden Flächen sollten daher aus dem Geltungsbereich der 39. Änderung des Flächennutzungsplans herausgenommen werden. In der dritten Abbildung der Anlage 1 sind der neue Geltungsbereich der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die aus dem Geltungsbereich herausgenommenen Flächen dargestellt.
zu b) :
Das Büro ISAPLAN Ingenieure GmbH, Leverkusen hat im Auftrag der Stadt Wermelskirchen vier Varianten für die Erschließung des Bebauungsplangebietes „Hinter dem Hofe“ erstellt. Neben Lage und Länge der inneren Erschließung war insbesondere auch der Umgang mit der vorhandenen bewegten Topgrafie von Bedeutung. Diesbezüglich galt es, durch Geländenivellierungen möglichst ebene Baufelder für die Ansiedlung auch größerer Gewerbebetriebe zu schaffen. Es wurde sich daher für eine Variante, die den Verlauf der Erschließungsstraße im Norden des Plangebietes, unmittelbar entlang des Böschungsfußes des OBI-Baumarktes vorsieht, entschieden.
Im Geltungsbereich des bestehenden Aufstellungsbeschlusses vom 31.03.2014 sind die für die Realisierung dieser Erschließungsvariante benötigten Flächen nicht vollständig enthalten. Um Festsetzungen für den gesamten Straßenbereich treffen zu können, ist daher eine Erweiterung des Geltungsbereichs notwendig.
Der Geltungsbereich soll zudem im Nordwesten des Plangebiets bis zum Fahrbahnrand der Bundesautobahn 1 erweitert werden. Diese Fläche soll mit in den Geltungsbereich aufgenommen werden, um auf dieser Ausleichs- und Ersatzmaßnahmen festzusetzen.
Der Geltungsbereich des bestehenden Aufstellungsbeschlusses sowie der neue Geltungsbereich sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Zu c)
Für die 39. Änderung des Flächennutzungsplans sowie für den Bebauungsplan Nr. 85 „Hinter dem Hofe“ wurde bereits ein Entwurf der Planzeichnung sowie der textlichen Festsetzungen und der Begründung erstellt. Auch die Artenschutzprüfung 1, eine entwässerungstechnische Machbarkeitsstudie sowie eine geotechnische, umwelthygienische und geohydrologische Untersuchung liegen bereits vor. Zurzeit erfolgt die Beauftragung weiterer notwendiger geohydrologischer Leistungen für den Bebauungsplan. Im Anschluss an diese müssen für den Bebauungsplan noch ein Entwässerungs- und Verkehrskonzept, ein Landschaftspflegerischer Begleitplan sowie ein Umweltbericht erstellt werden. Für den Flächennutzungsplan muss ebenfalls noch ein Umweltbericht erstellt werden. Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgen. Der Planentwurf der Flächennutzungsplanänderung ist der Anlage 1, der Planentwurf des Bebauungsplanes der Anlage 2 zu entnehmen.
Anlage/n: Anlage 1: 39. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 85
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