Auszug - 48. Änderung des Flächennutzungsplans "SO Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"; Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0206/2019 48. Änderung des Flächennutzungsplans "SO Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen";
Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
 
Beschluss


Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, nach Vorliegen einer positiven landesplanerischen Stellungnahme die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.