Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, nach Vorliegen einer positiven landesplanerischen Stellungnahme die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Sachverhalt:
Das Verfahren zur Aufstellung der 48. FNP-Änderung wurde am 22.05.2018 vom Rat der Stadt eingeleitet (Aufstellungsbeschluss; Vorlage RAT 0127/2018).
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs vom 23.07. bis zum 24.08.2018. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Mit Schreiben vom 14.09.2018 hat die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln eine Änderung des Regionalplans im Bereich der Ortslage Dabringhausen angeregt. Der Regionalrat hat daraufhin in seiner Sitzung am 14.12.2018 ein entsprechendes Änderungsverfahren eingeleitet.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts erfolgte gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG) durch Auslegung der entsprechenden Planunterlagen vom 18.02. bis zum 26.04.2019.
Zurzeit erarbeitet die Bezirksregierung die Abwägung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen. Über deren Behandlung wird voraussichtlich in der ersten Regionalratssitzung des kommenden Jahres befunden.
Auf Grund des noch laufenden Regionalplanänderungsverfahrens wurde bislang noch keine offizielle landesplanerische Abstimmung gem. § 34 LPlG zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen bei der Bezirksregierung vorgenommen. Um im Zusammenhang mit der FNP-Änderung jedoch nicht weitere Zeit zu verlieren, wurde mit der Bezirksregierung abgestimmt, dass die Stadt kurzfristig eine landesplanerische Anfrage stellen wird. Sofern die FNP-Änderung gewisse Grundvoraussetzungen aufweise (Begrenzung der Verkaufsfläche auf 1.550 qm; Festsetzung des nahversorgungsrelevanten Anteils auf mind. 90 %), stellt die Bezirksregierung eine positive Stellungnahme zur FNP-Änderung in Aussicht. Diese allerdings unter der Voraussetzung, dass der Regionalrat die Änderung des Regionalplans für die Ortslage Dabringhausen beschließt.
Durch dieses Vorgehen wird es der Stadt ermöglicht, das FNP-Änderungsverfahren nach Vorliegen der landesplanerischen Stellungnahme mit der öffentlichen Auslegung und der parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fortzuführen. Die Abwägung der Stellungnahmen sowie der abschließende Beschluss über die FNP-Änderung können dann in der März-Sitzung des Rats erfolgen. Nach Rechtskraft der Regionalplanänderung für die Ortslage Dabringhausen kann die FNP-Änderung der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Anlage/n:
Anlage 1 - Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 2 - Begründung zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 3 - Umweltbericht zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 4 - Artenschutzprüfung Stufe I und II Anlage 5 - Verträglichkeitsuntersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters
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