Vorlage - 0206/2019  

 
 
Betreff: 48. Änderung des Flächennutzungsplans "SO Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen";
Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
02.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Entwurf der 48 Aenderung des Flaechennutzungsplans (Planzeichnung)  
Anlage 2 - Begründung zur 48 Änderung des FNP  
Anlage 3 - Umweltbericht zur 48 Änderung des FNP  
Anlage 4 - Artenschutzprüfung Stufe I und II  
Anlage 5 - Verträglichkeitsuntersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, nach Vorliegen einer positiven landesplanerischen Stellungnahme die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.


 

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Sachverhalt:

 

Das Verfahren zur Aufstellung der 48. FNP-Änderung wurde am 22.05.2018 vom Rat der Stadt eingeleitet (Aufstellungsbeschluss; Vorlage RAT 0127/2018).

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs vom 23.07. bis zum 24.08.2018. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Mit Schreiben vom 14.09.2018 hat die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln eine Änderung des Regionalplans im Bereich der Ortslage Dabringhausen angeregt. Der Regionalrat hat daraufhin in seiner Sitzung am 14.12.2018 ein entsprechendes Änderungsverfahren eingeleitet.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts erfolgte gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG) durch Auslegung der entsprechenden Planunterlagen vom 18.02. bis zum 26.04.2019.

 

Zurzeit erarbeitet die Bezirksregierung die Abwägung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen. Über deren Behandlung wird voraussichtlich in der ersten Regionalratssitzung des kommenden Jahres befunden.

 

Auf Grund des noch laufenden Regionalplanänderungsverfahrens wurde bislang noch keine offizielle landesplanerische Abstimmung gem. § 34 LPlG zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen bei der Bezirksregierung vorgenommen. Um im Zusammenhang mit der FNP-Änderung jedoch nicht weitere Zeit zu verlieren, wurde mit der Bezirksregierung abgestimmt, dass die Stadt kurzfristig eine landesplanerische Anfrage stellen wird. Sofern die FNP-Änderung gewisse Grundvoraussetzungen aufweise (Begrenzung der Verkaufsfläche auf 1.550 qm; Festsetzung des nahversorgungsrelevanten Anteils auf mind. 90 %), stellt die Bezirksregierung eine positive Stellungnahme zur FNP-Änderung in Aussicht. Diese allerdings unter der Voraussetzung, dass der Regionalrat die Änderung des Regionalplans für die Ortslage Dabringhausen beschließt.

 

Durch dieses Vorgehen wird es der Stadt ermöglicht, das FNP-Änderungsverfahren nach Vorliegen der landesplanerischen Stellungnahme mit der öffentlichen Auslegung und der parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fortzuführen. Die Abwägung der Stellungnahmen sowie der abschließende Beschluss über die FNP-Änderung können dann in der März-Sitzung des Rats erfolgen. Nach Rechtskraft der Regionalplanänderung für die Ortslage Dabringhausen kann die FNP-Änderung der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

 

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Anlage/n:

 

Anlage 1 - Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans

Anlage 2 - Begründung zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans

Anlage 3 - Umweltbericht zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans

Anlage 4 - Artenschutzprüfung Stufe I und II

Anlage 5 - Verträglichkeitsuntersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Entwurf der 48 Aenderung des Flaechennutzungsplans (Planzeichnung) (2178 KB)      
Anlage 3 2 Anlage 2 - Begründung zur 48 Änderung des FNP (2085 KB)      
Anlage 4 3 Anlage 3 - Umweltbericht zur 48 Änderung des FNP (3032 KB)      
Anlage 2 4 Anlage 4 - Artenschutzprüfung Stufe I und II (2423 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - Verträglichkeitsuntersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters (8245 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: