Der Vorsitzende des
Jugendhilfeausschusses, Stadtverordneter Bilstein, weist darauf hin, dass nach
einer positiven Empfehlung des Jugendhilfeausschusses kurzfristig eine
Antragstellung beim Landesjugendamt Rheinland erforderlich ist. Es besteht
Einvernehmen, aus diesem Grunde anstelle des Rates einen Eilbeschluss nach § 60
GO herbeizuführen. Vorbehaltlich der Zustimmung
des Jugendhilfeausschusses beschließt der Haupt- und Finanzausschuss unter
Inanspruchnahme des § 60 GO einstimmig, im Ev. Kindergarten Dhünn ab dem
Kindergartenjahr 2005/2006 eine Kindergartengruppe in eine Tagesstättengruppe
umzuwandeln. |
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