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Herr Kaufm. Betriebsleiter Dirk Irlenbusch erläutert diesen Tagesordnungspunkt.
Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis zu nehmen und zum 01.01.2020 zu beschließen:
a) die Gebühren
Schmutzwasser 3,24 € Niederschlagswasser 1,33 € Durchleitungsgebühr 2,12 €
b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 597.200 € zu entnehmen
c) die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwas serbesetigungssatzung ABS) vom 12.12.2017
Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
Der nach der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendende kalkulatorische Zinssatz für das Kalkulationsjahr 2020 lautet: 5,56 Prozent. Somit liegt der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen mit einem kalkulatorischen Zinssatz i.H.v. 5,00 Prozent im rechtlichen Rahmen.
Weitere Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt werden durch die Betriebsleitung beantwortet. Anregungen zu diesem Tagesordnungspunkt werden von der Betriebsleitung entgegen genommen.
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