Auszug - Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 2. Nachtragssatzung  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 5
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:24 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0214/2019 Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 2. Nachtragssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
 
Beschluss


Herr Kaufm. Betriebsleiter Dirk Irlenbusch erläutert diesen Tagesordnungspunkt.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis zu nehmen und zum 01.01.2020 zu beschließen:

 

 a)      die Gebühren

     

   Schmutzwasser    3,24 €

   Niederschlagswasser   1,33 €

   Durchleitungsgebühr   2,12

 

 b)      dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in                                  Höhe von 597.200 € zu entnehmen

 

  c)      die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die                                    Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwas                            serbesetigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

 

Der nach der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendende kalkulatorische Zinssatz für das Kalkulationsjahr 2020 lautet: 5,56 Prozent. Somit liegt der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen mit einem kalkulatorischen Zinssatz i.H.v. 5,00 Prozent im rechtlichen Rahmen.

 

Weitere Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt werden durch die Betriebsleitung beantwortet. Anregungen zu diesem Tagesordnungspunkt werden von der Betriebsleitung entgegen genommen.