Vorlage - 0214/2019  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 2. Nachtragssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
05.12.2019 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Gebührenkalkulation für das Jahr 2020  
Anlage 2 - Auszug aus dem Anlagennachweis  
Anlage 3 - 2. Nachtragssatzung Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017  

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2020:

 a)      die Gebühren

     

   Schmutzwasser    3,24 €

   Niederschlagswasser   1,33 €

   Durchleitungsgebühr   2,12

 

 b)      dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in                   Höhe von 597.200 € zu entnehmen

 

 

 

 c)      die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die                     Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren                                  (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

 

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Sachverhalt:

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2020 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor.

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

·         Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,

·         Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,

·         Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).

 

A) Gebührenkalkulation 2020

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 109.072(+ 3,2 %) auf 3.517.147 € (2019: 3.408.075 €). Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.382.000 qm und unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 337.200(2019: 260.733 €) verbleibt die Niederschlagswassergebühr unverändert bei 1,33 € je qm.

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 176.631 € (+ 3,3 %) auf 5.468.977 € (2019: 5.292.346 ). Zuvor konnte, wie im Vorjahr, eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 260.000 € in Abzug gebracht werden (2019: 197.248 €). Die Schmutzwassergebühr verbleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 3,24 € pro m³.

Darüber hinaus ist, wie bereits in den Vorjahren, eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung - aufgrund der Rechtsprechung - separat zu ermitteln. Diese steigt minimal von 2,11 € auf 2,12 € pro m³ (+ 0,01 €).

Die kalkulierte Frischwassermenge beim Schmutzwasser beläuft sich 2020 auf 1.626.500 m³. Dieser Wert orientiert sich am zu erwartenden gebührenfähigen Frischwasserverbrauch. Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 56.500 m³ berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge enthalten ist.


Die Gebühren 2020 stellen sich wie folgt dar:

Teilanschluss

Gebühren ab 01.01.2019

Gebühren ab 01.01.2020

Veränderung

Schmutzwasser

(je cbm bezogenem Frischwasser)

3,24

3,24

Unverändert

Niederschlagswasser

(je qm angeschlossene Grundstücksfläche)

1,33

1,33

Unverändert

Durchleitungsgebühr

2,11

2,12

(+ 0,01 € /+ 0,5 %)

Nach der Regelung des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

4. Ausgleichsverplichtung nach § 6 (2) KAG NRW

 

Schmutz-

Regen-

 

 

wasser

wasser

 

 

 

 

    Überschuss/Fehlbetrag aus 2014 (Ausgleich bis 2018)

93.036 €

69.989 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

 

0 €

0 €

    verbleiben

 

93.036 €

69.989 €

 

 

 

 

    Überschuss/Fehlbetrag aus 2015 (Ausgleich bis 2019)

100.688 €

160.733 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

 

0 €

0 €

    verbleiben

 

100.688 €

160.733 €

 

 

 

 

    Überschuss/Fehlbetrag aus 2016 (Ausgleich bis 2020)

252.560 €

231.376 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

 

0 €

0 €

    verbleiben

 

252.560 €

231.376 €

 

 

 

 

    Überschuss/Fehlbetrag aus 2017 (Ausgleich bis 2021)

227.836 €

300.848 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

 

0 €

0 €

    verbleiben

 

227.836 €

300.848 €

 

 

 

 

    Überschuss/Fehlbetrag aus 2018 (Ausgleich bis 2022)

0 €

0 €

    - Ergebnisse stehen noch aus

 

0 €

0 €

    verbleiben

 

0 €

0 €

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichssumme

 

674.120 €

762.945 €

Vortrag in Kalkulation 2018

 

-193.036 €

-119.989 €

Vortrag in Kalkulation 2019

 

-197.248 €

-260.733 €

Vortrag in Kalkulation 2020

 

-260.000 €

-337.200 €

Verbleibende Ausgleichssumme gesamt

 

23.836 €

45.023 €

 

Die Überdeckungen der Jahre 2014 – 2016 sind vollständig und 2017 zum Teil in den Kalkulationen eingestellt worden. Es verbleibt noch die Überdeckung 2017 (Rest), welche in zukünftigen Kalkulationen Berücksichtigung finden kann. Auch ist das Ergebnis 2018 noch abzuwarten.

 

 

 

 

B) Entwicklung der Ansätze

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2020 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2019 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 8.986.124 € und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 285.703 €. Bei nachfolgenden Kosten ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

  • Die Position Instandhaltung Infrastrukturvermögen sinkt gegenüber dem Vorjahr um rund 120.000 € aufgrund weniger Instandhaltung im Zusammenhang mit Straßenbauprojekten.
  • Die Position Entwässerungsplanung sinkt gegenüber dem Vorjahr um rund 45.000 €.
  • Die Position Erstattung an andere Gemeinden sinkt gegenüber dem Vorjahr um rund 33.200 €.
  • Die Position Überprüfung Niederschlagswasser steigt gegenüber dem Vorjahr um rund 120.000 €, da in 2019 die Planung berücksichtigt war und die Durchführung in 2020 angedacht ist.
  • Die Verteilung der Personalkosten zwischen den Produkten des Abwasserbetriebes wurde überprüft und an die Erfahrung der vergangenen Jahre angepasst. In Summe steigen die Personalkosten um rund 90.000 € und die Sachkosten um 16.900 €.
  • Die Kalkulatorischen Abschreibungen steigen, aber die Kalkulatorischen Zinsen sinken.
  • Der Verbandsbeitrag an den Wupperverband steigt gegenüber dem Vorjahr um rund 11.500 €. Grund hierfür sind hier insbesondere (temporär) höhere Kosten bei der Unterhaltung von Bauwerken, welche vom Wupperverband unterhalten werden, die Kosten aber auf die Stadt Wermelskirchen bzw. den Abwasserbetrieb entfallen.

Im Vorjahr stand für die Schmutzwassergebühr ein Auflösungsbetrag des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 197.248 € (2020: 260.000 €), für das Nieder-schlagswasser in Höhe von 260.733 € (2020: 337.200 €) zur Verfügung.

 

C) 2. Nachtragssatzung

 

Zum 01.01.2020 muss aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation 2020 die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017 angepasst werden, da sich eine Änderung der kostendeckenden Gebühren ergeben hat.       

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Anlage/n:

  • Anlage 1 - Gebührenkalkulation für das Jahr 2020
  • Anlage 2 - Auszug aus dem Anlagennachweis
  • Anlage 3 - 2. Nachtragssatzung Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 (173 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Auszug aus dem Anlagennachweis (107 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - 2. Nachtragssatzung Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017 (61 KB)      
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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift