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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2020: a) die Gebühren
Schmutzwasser 3,24 € Niederschlagswasser 1,33 € Durchleitungsgebühr 2,12 €
b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 597.200 € zu entnehmen
c) die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017
Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
Sachverhalt: Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2020 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor. Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein. Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: · Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes, · Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke, · Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).
A) Gebührenkalkulation 2020 Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 109.072 € (+ 3,2 %) auf 3.517.147 € (2019: 3.408.075 €). Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.382.000 qm und unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 337.200 € (2019: 260.733 €) verbleibt die Niederschlagswassergebühr unverändert bei 1,33 € je qm. Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 176.631 € (+ 3,3 %) auf 5.468.977 € (2019: 5.292.346 €). Zuvor konnte, wie im Vorjahr, eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 260.000 € in Abzug gebracht werden (2019: 197.248 €). Die Schmutzwassergebühr verbleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 3,24 € pro m³. Darüber hinaus ist, wie bereits in den Vorjahren, eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung - aufgrund der Rechtsprechung - separat zu ermitteln. Diese steigt minimal von 2,11 € auf 2,12 € pro m³ (+ 0,01 €). Die kalkulierte Frischwassermenge beim Schmutzwasser beläuft sich 2020 auf 1.626.500 m³. Dieser Wert orientiert sich am zu erwartenden gebührenfähigen Frischwasserverbrauch. Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 56.500 m³ berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge enthalten ist.
Nach der Regelung des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Die Überdeckungen der Jahre 2014 – 2016 sind vollständig und 2017 zum Teil in den Kalkulationen eingestellt worden. Es verbleibt noch die Überdeckung 2017 (Rest), welche in zukünftigen Kalkulationen Berücksichtigung finden kann. Auch ist das Ergebnis 2018 noch abzuwarten.
B) Entwicklung der Ansätze Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2020 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2019 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 8.986.124 € und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 285.703 €. Bei nachfolgenden Kosten ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:
Im Vorjahr stand für die Schmutzwassergebühr ein Auflösungsbetrag des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 197.248 € (2020: 260.000 €), für das Nieder-schlagswasser in Höhe von 260.733 € (2020: 337.200 €) zur Verfügung.
C) 2. Nachtragssatzung
Zum 01.01.2020 muss aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation 2020 die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017 angepasst werden, da sich eine Änderung der kostendeckenden Gebühren ergeben hat. Anlage/n:
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