Auszug - Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 2. Nachtragssatzung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0215/2019 Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 2. Nachtragssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
 
Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2020:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben    9,90 € je m³ Schmutzwasser

Kleinkläranlagen   59,21 € je abgefahrenem m³ Fäkalien

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 7.773 € und (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 1.342 € zu entnehmen

 

c) die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 2.Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.