Auszug - Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
0221/2019 Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen

 

a)      die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2020 wie folgt: 

Krankentransportwagen (KTW) je Transport  214,00 € (unverändert)
Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz  340,00 € (bisher 402,00 €)             
Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz   250,00 € (bisher 227,00 €)             
Notarzt je Einsatz      209,52 € (unverändert)
KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)     1,50 € (unverändert)
 

b)      die 18. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt  Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.             
 

Ein Exemplar der 18. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.