Vorlage - 0221/2019  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2019 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation Rettungsdienst 2020  
Anlage 2 - Anlagennachweis Rettungsdienst  
Anlage 3 - 18 Nachtragssatzung Rettungsdienst 2020  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt

 

a)      die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2020 wie folgt:

Krankentransportwagen (KTW) je Transport  214,00 € (unverändert)
Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz  340,00 € (bisher 402,00 €)
Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz   250,00 € (bisher 227,00 €)
Notarzt je Einsatz      209,52 € (unverändert)
KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)     1,50 € (unverändert)
 

b)      die 18. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
 

Ein Exemplar der 18. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Kostenträger 020901) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW), das Kommunalabgabengesetz für das Land NordrheinWestfalen (KAG NRW) und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

  • Krankentransport
     
  • Notfallrettung und Notfalltransport
     
  • Notärztliche Versorgung

 

Der Ausgleich kann beim Krankentransportwagen (KTW) durch unveränderte Gebührensätze erreicht werden. Beim Rettungstransportwagen (RTW) kann der Ausgleich durch Senkung und beim Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) durch Steigerung der Gebühr erreicht werden.

 

Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind - vorbehaltlich des Einvernehmens mit den Krankenkassenverbänden - ab dem 01.01.2020 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2020 wie folgt festzulegen:

 

KTW 214,00 €

 

RTW 340,00 €

 

NEF 250,00 €

 

Arzt 209,52 €

 

 

 

Nach den Regelungen KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

 


Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

KTW

RTW

NEF

 

 

Ergebnis 2015 (Ausgleich spätestens in 2019)

-16.265 €

89.012 €

7.767 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

0

-28.551 €

-585 €

 

 

verbleiben aus 2015

-16.265

60.461

7.182

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2016 (Ausgleich spätestens in 2020)

24.961 €

188.869 €

101.243 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

-24.961

-144.656

-58.508 €

 

 

verbleiben aus 2016

0 €

44.213

42.735

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2017 (Ausgleich spätestens 2021)

12.669 €

3.690 €

-43.019 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

-12.669 €

-3.690 €

43.019 €

 

 

verbleiben aus 2017

0 €

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2018 (Ausgleich spätestens 2022)

-31.730 €

134.927 €

-15.489 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

0 €

0 €

15.489 €

 

 

verbleiben aus 2018

-31.730 €

134.927 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichssumme

-47.995

239.601

49.917

 

 

Vortrag in Kalkulation 2019

10.953

0

-35.406

 

 

Vortrag in Kalkulation 2020

18.521

-90.000

-14.511

 

 

Verbleibende Ausgleichssumme

-18.521

149.601

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß den Anforderungen des KAG NRW ist die Ausgleichsverpflichtung vorstehend getrennt nach den Fahrzeugarten KTW, RTW und NEF dargestellt. Nach Ausgleich der jeweiligen Überschüsse bzw. Fehlbeträge aus den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 mit den Überschüssen bzw. Fehlbeträgen aus anderen Vorjahren und den Kalkulationsvorträgen in 2019 und 2020 verbleibt eine Ausgleichsverpflichtung für den KTW in Höhe von -18.521 € und für die beiden RTW in Höhe von 149.601 €.

 

 

 

Gespräch mit den Krankenkassenverbänden

 

Der Abstimmungsprozess mit den Krankenkassenverbänden ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die vorliegende Kalkulation vorbehaltlich des Einvernehmens aufgestellt.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2020 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2019 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf sinkt gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 268.250 €.

 


Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:

 

  • Die Personalkosten sind gegenüber dem Vorjahr um 10% gesunken. Durch die Verlegung des bisherigen Wermelskirchener KTW 2 nach Burscheid sowie die Stationierung des für Wermelskirchen ursprünglich vorgesehenen zweiten NEF nach Burscheid oder Leichlingen, sinkt der Stellenbedarf gegenüber dem Vorjahr.
     
  • Die Erstattung für Notarzteinsätze sinkt gegenüber dem Vorjahr. Das ursprünglich für Wermelskirchen vorgesehene zweite NEF wird abweichend in Burscheid oder in Leichlingen stationiert. Dadurch sinken die Planeinsatzzahlen gegenüber dem Vorjahr.

Der Gebührenhaushalt der Stadt Wermelskirchen wird damit nicht belastet, da die Gebühren hier nur vereinnahmt und in gleicher Höhe an das Krankenhaus weitergeleitet werden.

 

  • Die Kosten für Aus- und Fortbildung sowie Dienst- und Schutzkleidung steigen gegenüber dem Vorjahr.

Der Ansatz beinhaltet erstmalig die Ausbildung von Notfallsanitätern. Diese Kosten werden seit 2019 von den Krankenkassenverbänden anerkannt. Hierzu zählen die komplette Ausbildung zum Notfallsanitäter sowie die vereinfachte Ausbildungsmöglichkeit für bestehende Rettungsassistenten. Die Übergangsregelung gilt noch bis zum 31.12.2020.


Der erhöhte Ansatz für Arbeits- und Dienstkleidung ergibt sich aus den Neueinstellungen der tariflich beschäftigten Mitarbeiter (fahrendes Personal) im Rettungsdienst. Die Arbeits- und Dienstkleidung wird sukzessive angeschafft. 

 

 

Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2020 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Die Zahl der abgerechneten und der geplanten Einsätze stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

KTW

RTW

NEF

Arzt

Summe

 

 

 

 

 

ohne Arzt

 

 

 

 

 

 

2012

1.875

2.677

1.623

1.607

6.175

2013

1.694

2.848

1.801

1.728

6.343

2014

1.590

2.915

1.854

1.821

6.359

2015

1.657

2.987

1.892

1.859

6.536

2016

1.814

3.190

2.123

1.896

7.127

2017

1.641

3.197

1.937

1.868

6.775

2018

1.380

3.334

2.013

1.934

6.727

Plan 2019

1.970

2.920

2.540

2.540

7.430

 

 

 

 

 

 

Plan 2020

1.530

3.280

2.010

2.010

6.820

 

 

Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassen­verbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2020 Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfälle für Fehleinsätze aus dem Allge­meinen Haushalt der Stadt zu tragen (113.700 €).

Die Reduzierung der Einsätze des KTW und NEF resultieren aus der Verlagerung der Fahrzeuge nach Burscheid bzw. Leichlingen.

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

 

 Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 (Anlage 1)

 Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2)

 18. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt  Wermelskirchen vom 28.01.1992 (Anlage 3)

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation Rettungsdienst 2020 (88 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Anlagennachweis Rettungsdienst (304 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - 18 Nachtragssatzung Rettungsdienst 2020 (120 KB)      
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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift