![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und beschließt einstimmig die beigefügten Gebührenkalkulationen.
Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2016 bei den Wochenmärkten i.H.v. 13.986 € und bei den Jahrmärkten i.H.v. 10.197 € gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |